Hinweis zur Anwendung

Hinweis zur Anwendung

STONES FLEX EC0 Fugenmörtel

Für fußläufige, leicht und maximal in Schrittgeschwindigkeit befahrene Verkehrsflachen, z.B. Haus- und Hofeinfahrten, PKW-Stellplatze (bis 3,5 t), Geh- und Radwege, Terrassen und Stellflachen. Für die Verfugung von Natursteinpflaster und -platten (bei „saugenden“ Natursteinprodukten prüfen Sie die Eignung durch eine Musterflache), Keramikplatten bzw. Feinsteinzeug, Betonsteinprodukten und Klinkerpflaster. Der Fugenmörtel ist ohne Anmischvorgang gebrauchsfertig.

Hinweise zum Aufbau, Baugrund und Belastung

Der Aufbau der zu verfugenden Flachen muss der späteren tatsachlichen Belastung entsprechen. Informieren Sie sich in den einschlägigen Regelwerken zur Verlegung von Pflaster- und Plattenbelägen, sowie in den Verarbeitungshinweisen der Steinhersteller. Reinigen Sie vor Anwendung die Steinoberflache gründlich.

Die Steinoberflache muss 100 % trocken sein (bestimmte Steinarten speichern Wasser, sind also z. B. auch noch nach Niederschlag langer feucht – bitte vor der Anwendung berücksichtigen). Der Untergrund bzw. Unterbau (Bettung + Tragschicht) muss stark wasserdurchlässig sein und ein Längsgefalle von 1 % bzw. Quergefalle von 2 % aufweisen. Untergrund bzw. Unterbau müssen entsprechend der zu erwartenden Verkehrsbelastung aufgebaut werden.

Spätere Belastungen dürfen keine Setzungen der Flache, sowie lockere Steine hervorrufen. Bei befahrenen Flachen empfiehlt sich die feste Verlegung in einem wasserdurchlässigen Mörtelbett. Keramische Platten und Polygonalplatten mit einer Starke von 2 cm, können ebenfalls mit dem Fugenmörtel verfugt werden. Dazu müssen die Platten mit einer Haftbrücke in ein wasserdurchlässiges Mortelbett verlegt werden. Die Verfugung darf erst nach vollstandiger Aushartung des Mörtelbetts erfolgen.

Fugenbreite: mindestens 1 mm.
Fugentiefe: mindestens 30 mm.

Bei der Sanierung von Bestandsfugen stellen Sie bitte eine Fugentiefe von mindestens 30 mm sicher und entfernen bestehendes Unkraut vollständig. Fasen bei Platten- und Klinkerbelägen müssen freigelegt werden, da sonst keine ausreichende Haftung gewährleistet ist. Mit Fugenmörtel verfugte Flächen sind bei einer Temperatur von ca. 15˚ C nach ca. 12 Stunden begehbar und nach ca. 3 Tagen voll belastbar.

Höhere Temperaturen beschleunigen, niedrigere Temperaturen verlängern die Aushärtungszeit.

ACHTUNG: Nicht in „Dauer-Nass-Bereichen“ einsetzen (z. B. Schwimmbädern, Pools, Brunnen, Teichen, Rinnen, etc.). Abweichungen in Struktur und Farbe des Fugenmörtels bleiben vorbehalten, soweit sie in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich

Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig. Bei Staubbildung herkömmliche Personenschutzausrüstung tragen. Beachten Sie bitte die geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen für die Benutzung von Laubbläsern.