Hinweis zur Verfugung von Keramikplatten
Zuerst empfiehlt es sich über den Hersteller der Keramik- bzw. Feinsteinzeugplatten zu prüfen, inwiefern das Produkt für die Verlegung/Verfugung in ungebundener oder gebundener Bauweise zulässig ist. Meist ergibt sich das schon aus den Verlegehinweisen auf der Website des jeweiligen Herstellers. Einige Hersteller von Feinsteinzeug sprechen dort mittlerweile klare Empfehlungen für oder gegen eine bestimmte Art der Verlegung aus. Allgemein gültig ist die Sichtweise, das bestimmte keramische Terrassenplatten (Feinsteinzeug) bei Verlegung im Splittbett (ungebunden), durch ihr geringes Eigengewicht und Format, zum „kippeln“ und „wandern“ neigen.
Dieser Effekt wird bei langen, schmalen Formaten und/oder ungenauer Verlegung
und/oder Setzung des Splittbettes nocht verstärkt.
Je stärker / dicker das Splittbett, je größer die Wahrscheinlichkeit von Setzungen.
Die Feinsteinzeugplatten können sich durch Benutzung und witterungsbedingter Temperaturschwankungen verschieben (wandern) bzw. dehnen sich aus.
Unser STONES ECO FUGENSAND Terrassenplatten Plus® 1–10 mm kann die beschriebenen Wärmeverschiebungen auffangen, seine Flexibilität („Selbstinstandsetzung“) lässt das zu. Jedoch ist die Ihnen bekannte Wirkungsweise der Selbstinstandsetzungfähigkeit und Flexibilität nur bei festliegenden Steinflächen bzw. hier Feinsteinzeugplatten möglich.
Dabei spielt ein erforderliches Fugenmaß ein Rolle. Fugen z.B. von nur 2 mm sind eher nicht gut geeignet, um die Wirkungsmechanismen unseres Bindemittel positiv aktiv werden zu lassen – Fugenbreiten ab 5 mm sind dafür besser geeignet.
Oberflächenverschmutzungen durch Zement- oder Kunstharzrückstände auf Feinsteinzeug, spielen bekanntlich bei STONES ECO FUGENSAND keine Rolle – Sollten durch unsachgemäße Verarbeitung Rückstände entstanden sein, sind diese in jedem Fall reversibel, da wasserlöslich.
Rissbildungen in den Fugen, wie sie bei zementären und auch kunstharz-gebundenen Fugensystemen vorkommen können, sind auch bei STONES ECO FUGENSAND möglich, immer dann, wenn es sich um nicht mehr festliegende Feinsteinzugplatten handelt, die wandern oder kippeln.
Entgegen dauerhaft abgebundener Fugenprodukte, kann im vorgenannten Fall mit STONES ECO FUGENSAND aber unkompliziert nachverfugt und wieder ein geschlossenens Fugenbild erreicht werden. Bei den zementären und kunstharzgebundenen Produkten ist das nicht der Fall und die Rissbildung unumkehrbar.
Zusammengefasst:
Wenn der Hersteller seine Feinsteinzeugplatten für eine Verlegung in ungebundener Bettung vorsieht, dann kann (unter Berücksichtigung der baulichen Rahmenbedingungen) mit STONES ECO FUGENSAND Terrassenplatten Plus® 1–10 mm verfugt werden.
Auf Grund der zu erwartenden Bewegungen (siehe Vortext) der Feinsteinzeugplatten, ist ein Abreißen oder Verrieseln der Fugen nach gewisser Zeit möglich, je nach Nutzungsintensität und Dauer. In diesem Fall ist ein Nachverfugen mit STONES ECO FUGENSAND Terrassenplatten Plus® 1–10 mm unkompliziert durchführbar.
Der Vorgang lässt sich im Rahmen der fortschreitenden Liegezeit der Feinsteinzeugplatten beliebig oft wiederholen.
STONES ECO FUGENSAND Terrassenplatten Plus® 1–10 mm ist bei der Verfugung von Feinsteinzeugplatten eine Wartungsfuge. Das Nachverfugen ergibt sich aus den vorgenannten Fakten und ist kein Reklamationsgrund.
Ergänzend gilt es dabei unsere Reinigungsempfehlungen einzuhalten, eine
feuchte Reinigung hat zu unterbleiben!!
Abschließend:
Wesentlich ist natürlich auch, die Betrachtung der Gesamtkosten von gebundener und ungebundener Bauweise.
Nicht nur die Verwendung der diversen Mörtel- und Haftschlämme ist besondes kostenintensiv, auch die Verlegung dieser Produkte ist erheblich teurer, als die Verlegung in ungebundener Bauweise und STONES ECO FUGENSAND.
Eine allgemeine Regelung (z. B. „DIN“) für die Verlegung von Feinsteinzeug-Keramikplatten existiert zur Zeit nicht und es ist immer auf das konkrete Produkt und die Rahmenbedingungen abzustellen.